Solarstrom und ein günstiger Tarif lösen zwei verschiedene Aufgaben, und sie werden trotzdem oft in einen Topf geworfen. Eine Photovoltaikanlage senkt die Menge, die aus dem Netz kommt. Am Preis je Kilowattstunde ändert sie nichts; das erledigt der Tarif, und zwar für alles, was trotzdem zugekauft wird. Beides multipliziert sich am Jahresende, weshalb die Reihenfolge zählt: erst wissen, wie viel überhaupt verbraucht wird, dann entscheiden, welcher Teil davon selbst erzeugt werden kann.
Warum die Postleitzahl beide Hebel begrenzt
Wer im Netzgebiet liefert und was der Netzbetrieb kostet, entscheidet sich vor Ort. Grundversorger wird das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert; festgestellt wird das alle drei Jahre vom Netzbetreiber und nicht von einer Bundesbehörde (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer wissen möchte, welcher Grundversorger und welcher Netzbetreiber etwa in Potsdam zuständig sind und wie viele Anbieter dort überhaupt liefern, kann hier weiterlesen. Für die eigene Adresse gilt derselbe Mechanismus, nur mit anderen Namen.
Die regionalen Unterschiede sind kein Zufall. Für 2026 dürfen 238 deutsche Verteilnetzbetreiber zusammen rund 2,725 Milliarden Euro an Mehrkosten aus dem Ausbau erneuerbarer Erzeugung bundesweit umlegen (Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegung BK8-24-001-A). Finanziert wird das über einen bundesweit einheitlichen Aufschlag für besondere Netznutzung, 2026 rund 1,559 Cent je Kilowattstunde. Netzgebiete mit viel Wind und Photovoltaik werden dadurch entlastet, alle anderen tragen einen kleinen Betrag mit.
Schritt 1: Verbrauch und Grundlast bestimmen
Am Anfang steht eine einzige Zahl: der Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung. Ohne sie lässt sich weder eine Anlagengröße sinnvoll planen noch ein Tarif vergleichen. Nützlicher wird es mit einer zweiten Angabe, der Grundlast. Gemeint ist der Verbrauch, der auch nachts läuft, wenn niemand etwas einschaltet: Kühlgeräte, Router, Umwälzpumpe, Aquarium.
Ablesen lässt sich das an einem ruhigen Abend. Zählerstand notieren, acht Stunden später erneut ablesen, die Differenz durch acht teilen — das Ergebnis ist die Grundlast in Kilowatt. Sie ist deshalb wichtig, weil eine Solaranlage tagsüber liefert und die Grundlast rund um die Uhr zieht. Große Einzelverbraucher wie eine Infrarotkabine im Badezimmer gehören in dieselbe Rechnung, denn sie lassen sich zeitlich verschieben und passen damit gut zur Mittagsspitze.
Erst diese beiden Werte machen die weiteren Schritte belastbar. Wer eine hohe Grundlast hat, profitiert stärker von jeder erzeugten Kilowattstunde, weil sie sofort im Haus bleibt. Ein Haushalt, der tagsüber leer ist und abends kocht, wäscht und lädt, braucht dagegen entweder verschobene Laufzeiten oder einen Speicher.
Hilfreich ist außerdem ein grober Blick auf den Jahresverlauf. Heizungspumpe, Beleuchtung und Wäschetrockner ziehen im Winter mehr, während die Anlage dann am wenigsten liefert. Wer beides nebeneinanderlegt, sieht schnell, dass eine Photovoltaikanlage den Sommerbedarf weitgehend deckt und im Dezember kaum ins Gewicht fällt. Diese Asymmetrie ist der Grund, warum der Tarif für den Reststrom auch mit eigener Anlage wichtig bleibt.
Schritt 2: Steckersolar oder Anlage auf dem Dach
Vom Nischenprodukt zum Massenphänomen hat sich die kleine Variante in wenigen Jahren entwickelt. 2025 wurden rund 430.000 Steckersolargeräte neu registriert, zusammen etwa 0,5 Gigawatt und damit 3,2 Prozent der im selben Jahr zugebauten Solarleistung von 16,4 Gigawatt (Quelle: Bundesnetzagentur, Mitteilung vom 8. Januar 2026). Ende 2025 waren in Deutschland insgesamt 117 Gigawatt Solarleistung installiert.
Rechtlich ist der Weg für Mieterinnen und Mieter seit 2024 kürzer geworden. Ein Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen (§ 554 Abs. 1 BGB); abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. Zumutbar muss die Maßnahme für den Vermieter bleiben, über Befestigung und Optik wird also weiter gesprochen. Angemeldet wird das Gerät im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, wofür seit 2024 wenige Angaben genügen.
Für eine Dachanlage gelten andere Maßstäbe: Statik, Ausrichtung, Verschattung und der Zustand der Eindeckung entscheiden mit. Wer ohnehin am Dach arbeiten lässt, legt beides besser zusammen, statt ein frisch gedecktes Dach zwei Jahre später wieder zu öffnen. Welche Arbeiten selbst machbar sind, entscheidet sich nach denselben Kriterien wie bei anderen Vorhaben rund ums Haus; die Abwägung zwischen Eigenleistung und Fachbetrieb gilt auch auf dem Dach. Der elektrische Anschluss einer Dachanlage gehört in jedem Fall in Fachhände.
Bei der Ausrichtung hat sich die alte Faustregel relativiert. Eine reine Südausrichtung bringt den höchsten Jahresertrag, eine Ost-West-Aufteilung dagegen zwei flachere Spitzen am Vormittag und am Abend. Für Haushalte, die genau dann zu Hause sind, passt die zweite Variante oft besser zum eigenen Profil. Verschattung durch Kamin, Gaube oder Nachbarbaum wiegt schwerer als ein paar Grad Abweichung von der idealen Himmelsrichtung.
Schritt 3: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung
Über die Jahre ist die Vergütung für eingespeisten Strom gesunken. Bei Anlagen bis 10 Kilowatt mit Überschusseinspeisung liegt sie für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 bei 7,70 Cent je Kilowattstunde (Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze 2026). Zugekaufter Strom kostet ein Vielfaches davon: Der BDEW erwartet für 2026 rund 37,0 Cent je Kilowattstunde bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist also rund 29 Cent wert, jede eingespeiste knapp 8.
Daraus folgt ein einfacher Grundsatz für den Alltag: Verbrauch dorthin verschieben, wo die Sonne steht. Spülmaschine und Waschmaschine mit Startzeitvorwahl auf den Mittag legen, Warmwasser über den Heizstab dann erwärmen, wenn die Anlage Überschuss liefert, das Auto nach Möglichkeit tagsüber laden. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch weiter, kostet aber Geld und altert. Vor dem Kauf lohnt der nüchterne Vergleich zwischen Speicherpreis und der Menge, die er über seine Lebensdauer tatsächlich verschiebt.
Schritt 4: den Tarif für den Reststrom prüfen
Selbst die beste Anlage deckt nicht alles ab; im Winter bleibt der Zukauf die Regel. Der Reststrom bleibt damit ein dauerhafter Posten, und er ist der einzige, der sich ohne Umbau senken lässt. 2024 haben rund 7,1 Millionen deutsche Haushalte den Lieferanten gewechselt, eine Quote von etwa 14 Prozent und ein Höchstwert (Quelle: Monitoringbericht Energie 2025, Bundesnetzagentur). Zusätzlich stellten 3,3 Millionen Haushalte ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter um.
Beim Ablauf werden zwei Fristen gern verwechselt. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Das Gesamtverfahren darf drei Wochen ab der Anmeldung zur Netznutzung nicht überschreiten. Die vertragliche Kündigungsfrist beim alten Lieferanten läuft davon unberührt weiter — an einer zweijährigen Bindung ändert der schnelle technische Vorgang nichts.
Eine gute Nachricht steckt in den Netzentgelten. Sie liegen 2026 im Schnitt bei 9,2 Cent je Kilowattstunde und sind um 1,7 Cent gefallen, weil der Bund die Übertragungsnetzentgelte bezuschusst (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse, August 2026). Mit der ausgelaufenen Strompreisbremse hat das nichts zu tun, und eine EEG-Umlage gibt es seit Juli 2022 ohnehin nicht mehr.
Beim Vergleich selbst zählen drei Angaben mehr als der beworbene Jahrespreis: die Vertragslaufzeit, der Umfang der Preisgarantie und der Preis, der nach Ablauf eines Bonus gilt. Eine eingeschränkte Preisgarantie sichert üblicherweise nur Beschaffung und Vertrieb ab, während Netzentgelte und Abgaben weitergereicht werden dürfen. Kündigt der Lieferant eine Preiserhöhung an, muss er das mindestens einen Monat vorher tun; danach besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Steckersolargerät einen neuen Zähler?
Nicht sofort. Alte Zähler ohne Rücklaufsperre werden vom Netzbetreiber getauscht, der Betrieb darf in der Zwischenzeit weiterlaufen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist trotzdem Pflicht und dauert nur wenige Minuten. Wer sie unterlässt, riskiert ein Bußgeld und Ärger bei der nächsten Zählerablesung.
Lohnt sich ein Speicher bei einer kleinen Anlage?
Meist erst bei einer Dachanlage mit ausreichend Überschuss. Bei einem Steckersolargerät deckt die Erzeugung häufig kaum mehr als die Grundlast ab, sodass wenig übrig bleibt, das gespeichert werden könnte. Die ehrliche Rechnung vergleicht die Anschaffungskosten mit dem Vorteil von rund 29 Cent je zusätzlich selbst genutzter Kilowattstunde.
Kann ich Solarstrom an Nachbarn weitergeben?
Im eigenen Gebäude gibt es dafür geregelte Modelle, etwa die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Über die Grundstücksgrenze hinweg wird es schnell kompliziert, weil dann das öffentliche Netz genutzt wird. Für den normalen Haushalt bleibt der Eigenverbrauch der einfachste Weg, weil er weder Vertrag noch Abrechnung braucht.
Ändert sich mein Netzanschluss beim Anbieterwechsel?
Nein, Zähler und Netzbetreiber bleiben gleich. Es wechselt allein das Unternehmen, das den Strom liefert und abrechnet. Eine Versorgungslücke kann dabei nicht entstehen, weil ersatzweise der Grundversorger einspringt.
Fazit: in dieser Reihenfolge vorgehen
Sinnvoll ist ein Vorgehen in vier Etappen. Zuerst den Jahresverbrauch aus der Abrechnung holen und die Grundlast über zwei Zählerstände bestimmen. Danach entscheiden, ob ein Steckersolargerät auf Balkon oder Garage reicht oder ob eine Dachanlage in Frage kommt, und die Montage mit ohnehin anstehenden Dacharbeiten zusammenlegen. Anschließend den Tagesablauf an die Erzeugung anpassen, weil selbst genutzter Strom rund 29 Cent je Kilowattstunde wert ist und eingespeister nur 7,70. Und zuletzt den Tarif für den Reststrom prüfen, mit Blick auf Laufzeit, Preisgarantie und den Preis nach Ablauf eines Bonus. Wer diese Reihenfolge einhält, dimensioniert die Anlage nach dem eigenen Bedarf statt nach der Dachfläche.

