Renovierung finanzieren: worauf es beim Kreditvergleich ankommt

Werkzeug, Zollstock und Bauplan auf einem Tisch während einer Renovierung

Ein neues Bad, eine gedämmte Fassade, die Küche nach zwölf Jahren: Renovierungen beginnen selten mit einer Finanzierungsfrage und enden fast immer bei einer. Zwischen dem letzten Kostenvoranschlag und der Unterschrift liegt dann ein Vergleich, den viele in zehn Minuten abhaken. Genau dort entscheidet sich allerdings, ob das Vorhaben über die Laufzeit ein paar Hundert oder ein paar Tausend Euro mehr kostet.

Wie teuer geliehenes Geld derzeit ist, lässt sich beziffern. Für neue Konsumentenkredite an private Haushalte lag der effektive Jahreszins im Juni 2026 bei 8,35 Prozent (Quelle: Deutsche Bundesbank, 2026). Im selben Monat kamen Kredite dieser Art im Volumen von 8,3 Milliarden Euro neu zustande (Quelle: Deutsche Bundesbank, 2026). Der Juniwert ist als vorläufig gekennzeichnet und wird noch revidiert. Als Maßstab taugt er trotzdem: Wer deutlich darüber liegt, sollte den Grund kennen.

Für eine Renovierung stehen zwei Wege offen, die rechtlich wenig miteinander zu tun haben. Der eine ist der Ratenkredit ohne Sicherheit. Der andere läuft über die Immobilie, als Aufstockung eines laufenden Darlehens oder als neues Grundpfandrecht. Im zweiten Fall bekommt die Bank eine Sicherheit ins Grundbuch und rechnet mit deutlich niedrigeren Risikokosten. Welcher Weg passt, hängt an der Summe, an der Laufzeit und daran, ob überhaupt Grundbesitz vorhanden ist.

Vor dem ersten Beratungsgespräch hilft es, die Größenordnung selbst zu kennen. Der grundpfandgesicherte Weg braucht dafür vier Angaben: Kaufpreis oder Bauwert, Eigenkapital, Sollzins und anfängliche Tilgung. Daraus ergeben sich Rate, Beleihungsauslauf und die Restschuld am Ende der Zinsbindung, also der Betrag, der später neu finanziert werden muss. Über einen Hypothekenrechner lässt sich das durchspielen und im gleichen Zug ein passender Online-Kredit finden.

Vier Schritte bis zum Vertrag1Summe kalkulierenAngebote der Gewerke plus 10 bis 15 Prozent Puffer2Effektivzins vergleichenMarktwert Juni 2026: 8,35 Prozent im Neugeschäft3Beispiel lesenZwei Drittel aller Verträge erreichen diesen Satz4Vertrag prüfen14 Tage Widerruf, Sondertilgung nur wenn vereinbartsukhi.de

Schritt 1: Erst die Summe, dann der Zinssatz

Kaum ein Fehler kostet mehr als eine zu knapp geschätzte Kreditsumme. Wird nachfinanziert, entstehen ein zweiter Vertrag, ein zweiter Zinssatz und oft ein schlechterer, weil die erste Verpflichtung bereits läuft. Sinnvoll ist deshalb die umgekehrte Reihenfolge: Angebote der Gewerke einholen, Material getrennt kalkulieren, dann zehn bis fünfzehn Prozent Puffer aufschlagen.

Gerade bei Außenprojekten läuft die erste Schätzung regelmäßig davon, weil Fundament, Entwässerung und Genehmigung selten mitgedacht werden. Wie schnell sich solche Posten summieren, zeigt der Überblick zu Material, Planung und Kosten einer Terrassenüberdachung. Erst wenn diese Summe steht, ergibt ein Zinsvergleich überhaupt Sinn.

Schritt 2: Nur der effektive Jahreszins ist vergleichbar

Zwei Angebote lassen sich über genau eine Zahl gegenüberstellen, und das ist nicht der Sollzins. Der Sollzins bezeichnet nur den Prozentsatz, der jährlich auf den in Anspruch genommenen Betrag angewendet wird. Nebenkosten bleiben darin außen vor.

Der effektive Jahreszins drückt dagegen die Gesamtkosten als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. Nach § 16 der Preisangabenverordnung gehören dort unter anderem Vermittlungskosten hinein, ebenso die Kosten eines zwingend zu führenden Kontos und die einer erforderlichen Immobilienbewertung. Notar- und Grundbuchkosten bleiben ausgenommen. Deshalb liegt der effektive Satz immer über dem Sollzins, und deshalb ist er die einzige belastbare Vergleichsgröße.

Der Unterschied ist keine Feinheit. Bei einem Renovierungskredit über 18.000 Euro und 72 Monate Laufzeit verschiebt schon ein halber Prozentpunkt den Gesamtbetrag um einen dreistelligen Betrag. Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, sollte deshalb nicht die Monatsraten vergleichen, sondern die Gesamtbeträge bei gleicher Laufzeit. Unterschiedliche Laufzeiten machen jeden Ratenvergleich wertlos.

Schritt 3: Das repräsentative Beispiel entschlüsseln

Unter jeder Zinswerbung für einen Verbraucherkredit steht ein Beispiel. Es ist kein Marketingzusatz, sondern Pflicht: Nach § 17 Absatz 4 der Preisangabenverordnung muss dessen effektiver Jahreszins von mindestens zwei Dritteln der tatsächlich zustande kommenden Verträge erreicht oder unterboten werden. Diese Zahl beschreibt also den Normalfall, während der groß beworbene Bestzins nur Spitzenbonitäten erreicht.

Für die eigene Rechnung zählt daher der Zwei-Drittel-Zins und nicht der Lockzins aus der Anzeige. Im Beispiel stehen außerdem Nettodarlehensbetrag und Gesamtbetrag nebeneinander, also die ausgezahlte Summe und die Summe aller Zahlungen. Deren Differenz ist der Preis des Kredits in Euro, und diese Differenz vergleicht sich leichter als jede Prozentangabe. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt diese Beispielpflicht übrigens nicht, dort greifen andere Absätze derselben Verordnung.

Zwei Zinssätze in derselben AnzeigeBeworbener BestzinsRepräsentatives Beispielsteht groß im Bildgilt nur für Spitzenbonitätenkeine Aussage über deneigenen Vertragzwei Drittel der Verträgeerreichen ihn oder liegen darunterdaneben stehen Nettodarlehens-betrag und Gesamtbetragsukhi.de

Schritt 4: Was nach der Unterschrift noch beweglich ist

Ein Verbraucherdarlehen lässt sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne dass ein Grund genannt werden muss. Fehlen im Vertrag Pflichtangaben, beginnt die Frist erst mit deren Nachholung und beträgt dann einen Monat. Wer zwei Angebote parallel prüft, hat damit einen echten Zeitpuffer.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung trennen sich die beiden Wege scharf. Einen Ratenkredit darf man nach § 500 Absatz 2 Satz 1 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Beim Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins verlangt Satz 2 dagegen ein berechtigtes Interesse. Was Bauherren in der Praxis nutzen, steht deshalb fast nie im Gesetz, sondern im Vertrag: die vereinbarte Sondertilgungsoption über einen jährlichen Anteil der ursprünglichen Darlehenssumme. Steht sie nicht im Vertrag, gibt es sie nicht.

Altverträge gehören in dieselbe Rechnung. Läuft neben dem Renovierungskredit noch ein teurer Rahmenkredit oder ein offener Kartensaldo, lohnt der Blick auf beide Verträge, bevor der neue geschlossen wird. Eine Umschuldung ist kein eigenes Produkt, sondern ein Ratenkredit, der andere Verbindlichkeiten ablöst. Ob sie sich lohnt, entscheidet allein die Differenz der effektiven Jahreszinsen und die Restlaufzeit der alten Schuld.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Sollzins und effektiven Jahreszins?

Der Sollzins ist der reine Prozentsatz auf die Darlehensschuld. Der effektive Jahreszins rechnet die vorgeschriebenen Nebenkosten mit ein und bildet damit die Gesamtkosten ab. Zwei Angebote sind nur über den effektiven Satz vergleichbar.

Warum bekomme ich nicht den beworbenen Zinssatz?

Beworben wird der günstigste Satz, den ein Anbieter überhaupt vergibt. Verbindlich einzuordnen ist stattdessen das repräsentative Beispiel, weil dessen Zinssatz von zwei Dritteln der Abschlüsse erreicht oder unterboten wird. Der eigene Satz hängt anschließend an Einkommen, Beschäftigungsart und bestehenden Verpflichtungen.

Kostet eine längere Laufzeit wirklich mehr?

Meistens ja, weil zwei Effekte zusammenkommen. Die Zinsen laufen über mehr Monate, und länger gebundene Verträge sind im Marktdurchschnitt teurer als kurz gebundene. Die niedrigere Monatsrate erkauft man sich also mit einem höheren Gesamtbetrag.

Lohnt sich der Weg über die Immobilie für kleine Beträge?

Selten. Eine Grundschuld muss bestellt und notariell beurkundet werden, was Gebühren auslöst, die bei kleinen Summen den Zinsvorteil auffressen. Für ein neues Bad oder eine Einbauküche bleibt der unbesicherte Ratenkredit meist die einfachere Rechnung.

Fazit: zwei Zahlen entscheiden

Vergleichen Sie nicht Raten, sondern Gesamtbeträge, und ziehen Sie den effektiven Jahreszins aus dem repräsentativen Beispiel heran statt den Bestzins aus der Anzeige. Holen Sie mindestens zwei Angebote ein, notieren Sie zu jedem Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag und Laufzeit, und prüfen Sie im Entwurf, ob eine Sondertilgung vereinbart ist. Wer vorher klärt, welche Arbeiten ohne Handwerker machbar sind, verhandelt über eine kleinere Summe. Das senkt die Kosten zuverlässiger als jeder zehntel Prozentpunkt.

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